Das Fahrrad ist die gesündeste und zugleich umweltschonendste Form der Mobilität. Das sieht auch der Staat so und hat seit dem 23.11.2012 das sogenannte „Dienstfahrrad“ dem Dienstwagen gleichgestellt. Ab sofort gilt für Fahrräder – E-Bikes oder normale Räder – das Gleiche wie für automobile Dienstfahrzeuge: Die Leasingrate kann steuerlich geltend gemacht werden und Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren gleichermaßen davon.
Die Firma JobRad ist der erste erfolgreiche Anbieter, der sich für dieses Segment stark gemacht hat und hat auch uns mit seinem Dienstfahrrad-Konzept überzeugt.
Ab sofort ist das E-Bike oder das Fahrrad die clevere Alternative zum Dienstwagen. Wer zur Arbeit radelt, tut etwas für seine Gesundheit und Fitness, schont die Umwelt und den eigenen Geldbeutel.
Der Dienstwagen ist in vielen Unternehmen heutzutage Normalität. Das Dienstfahrrad sollte es werden. Denn vieles, was für den Dienstwagen spricht, hat beim Dienst-Bike umso mehr Gültigkeit.